Lehrstelle Informationstechnologie-Informatiker
Lehrstelle für Informationstechnologie-Informatiker, Modell Lehre mit Matura, am Institut für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Innsbruck
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n angehende/n InformatikerIn
Voraussetzungen
- sehr gute IT Grundkenntnisse
- analytisches Denken, sehr gute Auffassungsgabe
- Teamfähigkeit, Motivation und Einsatzbereitschaft
- gute Englisch-, sehr gute Deutschkenntnisse
- abgeschlossene 9. Schulstufe, Unbescholtenheit
Erwünscht
- Vorkenntnisse in Programmiertechnologien, -sprachen (z.B. VB, PHP) und Datenbanken (z.B. Access, MySQL)
- Absolventen von AHS/HAK/HAS oder
- Schulabbrecher von berufsbildenden höheren Schulen (HTL)
Aufgaben
In Zusammenarbeit mit erfahrenen Mitarbeitern und persönlicher Betreuung fallen in das Aufgabengebiet inbesondere:
- Erstellen und Modifzieren von Softwareapplikationen mit professionellen Methoden und aktuellen Programmiersprachen
- Festlegen von Datenmodellen, Datenstrukturen und Schnittstellen zum Datenaustausch
- Konzeptionierung, Implementierung und Betrieb von Datenbanksystemen
- Fehlersuche und -behebung in Individualsoftware/applikationen
- Qualitätssicherung, -kontrolle und Dokumentation
Weitere Informationen
- Lehrdauer 3,5 Jahre
- Lehre+Matura möglich (Lehrdauer 4 Jahre)
- Lehrlingsentschädigung gemäß §56 des Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten (3. Nachtrag 2012, 1. Lehrjahr: Euro 467,70)
- Berufsbeschreibung
- Ausbildungsordnung Informationstechnologie (Bundesgesetzblatt II149/06)
Bewerbungen
Bewerbungen bevorzugt per Email an gmi@i-med.ac.at oder postalisch an das Institut mit
- aktuellem Lebenslauf (vorzugsweise im Format Adobe PDF) sowie
- letztem Halbjahres- und Jahreszeugnis (vorzugsweise im Format PDF/TIFF/JPEG)
Bitte achten Sie darauf, allgemeine Vorkenntnisse im IT Bereich und speziell in Bezug auf Programmiersprachen detailiert anzugeben.
Etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen – wie z.B. Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder – können nicht ersetzt werden.

